“Das kinderlose Paar provoziert schnell Streit ums Erbe”

Dieser provokante Satz markiert ein zunehmend signifikantes Problem in der erbrechtlichen und anwaltlichen Praxis.

Die Zahl der kinderlosen Paare, verheiratet oder nicht verheiratet, nimmt weiterhin deutlich zu. Außerdem sind in der heutigen Zeit jedenfalls statistisch und empirisch betrachtet, sogenannte Single-Haushalte in der weit überwiegenden Mehrzahl die Realität. Faktische Partnerschaften schließt dieses Phänomen nicht aus. Aufgrund dessen steigen die Fälle deutlich an, in denen nach dem Versterben eines Partners zur Überraschung des überlebenden Teils eine völlig unerwartete Erbfolge mit den dafür mehr als typischen Auseinandersetzungen zwischen gefühlten und tatsächlichen Erben eintritt.

Solchen unerwünschten Folgen kann aufgrund des Erbrechts nur mit einer vorbeugenden, klar gefaßten testamentarischen oder erbvertraglichen Regelung begegnet werden. Dafür ist es nie zu früh, meistens leider zu spät.

Mit anderen Worten: Lassen Sie sich von uns beraten!

Rechtsanwalt

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Wer erbt eigentlich, wenn ein Paar kinderlos bleibt? 

Dass der überlebende Ehegatte alles allein erbt, ist ein Irrglaube. Schwiegermutter und Schwager sitzen mit am Tisch. Und die Erbschaftsteuer trifft die meisten Erben hart. Welche Optionen haben Kinderlose? 

Sie haben eigentlich keine ernsthaften finanziellen Sorgen. Ute und Stefan sind beide Anfang fünfzig, miteinander verheiratet, kinderlos und ihre Arbeitsplätze relativ sicher. Sie leben allerdings in Ostwestfalen in der Nähe von Bielefeld, wo die wenigsten Leute die eigene Lage in rosigen Farben malen. So nennen Ute und Stefan ihre fast sechsstelligen Jahresgehälter nur „ganz okay“. Die Nachbarn „beömmeln“ sich dann, manche beneiden auch das Paar, das sich voll auf seine Arbeit, Hobbys und Bildungsreisen konzentriert und an Wochenenden gern auch mal in den Tag hineinlebt. Tatsächlich müssen sich Stefan und Ute nicht groß mit ihren Finanzen beschäftigen, denn das kinderlose Paar lebt zu allem Überfluss auch noch bescheiden. Mit anderen Worten: Das Geld reicht dicke. Nur wer soll das Vermögen eines hoffentlich erst fernen Tages einmal erben? 

Ums Erbe haben sich Ute und Stefan in ihrem Arbeits- und Freizeitstress noch keine großen Gedanken gemacht. Instinktiv gehen beide davon aus, dass im Fall des Todes von einem Ehepartner der andere Ehepartner alles erbt. Aber das ist ein Irrtum. Nach dem Gesetz erbt der überlebende Ehegatte, falls das Ehepaar keinen Ehevertrag hat und damit im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat, nur drei Viertel des Nachlasses. Das andere Viertel geht an die Familie des verstorbenen Ehepartners, zunächst an die Eltern. Hatte das Ehepaar Gütertrennung vereinbart, sieht es für den verwitweten Partner noch schlechter aus. Er oder sie erbt dann sogar nur die Hälfte. Der Rest geht an die Verwandtschaft.

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