Abgasmanipulationen bei Mercedes-Dieseln

Mehr als 1,5 Millionen Diesel-Fahrzeuge der Daimler-Tochter Mercedes mussten bislang (Stand Juli 2020) in die Werkstätten zurückgerufen werden, 610.000 davon in Deutschland. Ganz schön viele für einen Automobilhersteller, dessen ehemaliger Vorstandsvorsitzender Dieter Zetsche einmal behauptet hat: „Wir haben nie betrügerische Software eingesetzt und werden das auch nicht tun“. Bei dieser Behauptung bleibt Daimler bis heute und weigert sich konsequent, Informationen über Motoren, Typenzulassungen, Prüf- und Rückrufbescheide offenzulegen. Doch spätestens seit 2018, als Mercedes auf Anweisung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) 700.000 Diesel zurückrufen musste, ist klar, dass auch der Stuttgarter Autokonzern tief in den Abgasskandal verwickelt ist.

„Jetzt droht auch Daimler ein Diesel-Debakel. Es wurde höchste Zeit, dass mit der perfiden Verfahrensstrategie und dem Saubermann-Image aufgeräumt wird. Der Konzern setzt bei vielen seiner Dieselautos auf ‚Thermofenster‘ , die die Emissionswerte verschleiern sollen; Hunderttausende Fahrzeuge wurden deshalb bereits zurückgerufen. Diese illegalen Abschalteinrichtungen sind ein klarer Betrug am Kunden. Wir raten betroffenen Kunden, ihre individuellen Ansprüche von einem Anwalt prüfen zu lassen.“

Dr. Marco Rogert

Wir stellen für Sie kurz die Chronik der Ereignisse zusammen:

12.06.2020: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verdonnert Daimler erneut zum Rückruf. Diesmal sind weltweit 170.000 ältere Mercedes-Modelle der A-, B-, C-, E- und S-Klasse betroffen, 58.000 davon in Deutschland.

25.05.2020: Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart fordert Daimler auf, Typengenehmigungsantrag nebst Prüfbericht und Beschreibungsbogen für einen Mercedes-Diesel vorzulegen – und zwar ungeschwärzt (Az. 16a U 94/19).

20.05.2020: Das Landgericht Bonn verurteilt Daimler zu Schadenersatz plus Zahlung deliktischer Zinsen – der Kläger erhält mehr Entschädigung als er für das Fahrzeug gezahlt hatte (Az. 1 O 481/18).

08.05.2020: Das OLG Nürnberg verfügt, dass Daimler offenlegt, welche Funktionsweise das Kraftfahrt-Bundesamt als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft hat (Az. 5 U 144/20).

17.04.2020: Die Urteile gegen Daimler zeigen Wirkung: Der Konzern bietet Klägern Vergleichszahlungen an.

31.03.2020: Fünf auf einen Streich: An einem Tag ergingen gleich fünf Urteile gegen Daimler. Das Landgericht Stuttgart gab den Klägern recht und verurteilte den Autokonzern zu  Schadensersatz (Az. 23 0 186/19, Az. 23 O 236/19, Az. 23 0 2945/17, 23 0 3078/18 und Az. 23 0 2222/18).

13.03.2020: Das Landgericht Freiburg verurteilt Daimler zu Schadensersatz plus Zahlung deliktischer Zinsen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (Az. 8 O 71/19).

28.01.2020: Richtungsweisender Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH): Das Gericht stellt klar, dass nicht der geschädigte Autokäufer, sondern Mercedes Informationen über Abschalteinrichtungen vorlegen muss (Az. VIII ZR 57/19).

Wenn Sie sich von Daimler ebenso falsch behandelt fühlen und Ihr Fahrzeug unter die betroffenen Typen fällt, stehen wir gerne für Sie zur Verfügung, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Schieben Sie es nicht auf die lange Bank, es gelten für diese Verstösse bzw. Mangelansprüche Verjährungsfristen, die schon in Kürze abgelaufen sein könnten. Wir beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Heyen

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